LSC Oeventrop e.V.
LSC Oeventrop e.V. text
LSC Oeventrop e.V.
Helft uns, ihn zu retten!

Die Hintergründe

Die Länder sind verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche - in NRW konkret 1,8 % - für Windkraftanlagen als sog. Vorrangzonen auszuweisen. Diese Flächen wurden in den Regionalplänen festgelegt, die in enger Abstimmung mit den Kommunen erstellt und am 12. März 2025 beschlossen wurden. Ziel ist eine klare Steuerungswirkung: Innerhalb dieser Zonen sollen Windräder grundsätzlich genehmigt, außerhalb abgelehnt werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 26.09.2024 eine Übergangsregelung wegen eines Formfehlers gekippt, die eigentlich verhindern sollte, dass vor Verabschiedung der Pläne Windkraftanlagen überall genehmigt werden können. In der Folge entstand eine rechtliche Lücke, die Investoren ausnutzten, um auch in nicht vorgesehenen Bereichen Genehmigungen zu erhalten - selbst dort, wo Kommunen im demokratisch legitimierten Verfahren ausdrücklich keine Windräder wollten. Kommunen hatten dabei kaum Einfluss; vielerorts mussten Anlagen im Außenbereich zugelassen werden.

Oeventrop Flugplatz
Kritische Anlagen auf dem Damberg

Warum ist der Flugplatz in Gefahr?

Auch in Oeventrop haben Investoren die Gunst der Stunde genutzt. Die bereits errichteten Windräder an der Autobahn beeinträchtigen den Flugbetrieb zwar nicht wesentlich und wären selbst unter den neuen Regionalplänen genehmigungsfähig gewesen. Ein geplanter Windpark am Lattenberg erschwert die Thermiksuche, lässt sich aber mit alternativen Startarten wie dem Flugzeugschlepp teilweise kompensieren.

Besonders problematisch ist jedoch ein Windrad, das direkt über Dinschede geplant ist - näher am Ort als frühere Planungen und direkt in der Platzrunde unseres Segelfluggeländes gelegen. Diese Platzrunde ist ein verpflichtender Teil jeder Landeeinteilung, insbesondere für unsere Flugschüler. Der Bau würde den Flugbetrieb massiv einschränken und die ehrenamtliche Ausbildung gefährden. Ein Weiterbetrieb des Flugplatzes Oeventrop-Ruhrwiesen wäre damit ernsthaft in Frage gestellt.

Wie geht es weiter?

Für die besonders kritischen Windräder über Dinschede wurde nur wenige Tage vor Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes noch ein planungsrechtlicher Vorbescheid erteilt - gerade noch vor Schließung der Regelungslücke, die künftig eine Zustimmung der betroffenen Kommune erfordert. Die rechtliche Bewertung dieses Vorbescheids ist angesichts der neuen Gesetzeslage derzeit umstritten. Es besteht jedoch die reale Möglichkeit, dass er ausreicht, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Da der Investor bislang keinerlei Entgegenkommen signalisiert hat, müssen wir davon ausgehen, dass wir weiter um den Erhalt unseres Fluggeländes kämpfen müssen. Dafür brauchen wir dringend die Unterstützung aus dem Ort - damit unsere 70-jährige Vereinsgeschichte nicht hier endet und Oeventrop seine vielfältige Vereinslandschaft behält.

Oeventrop Flugplatz

In den Medien

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Seit über 70 Jahren gehört das Segelfluggelände zum Ortsbild. Der LSC hat Generationen von Flugschülern ausgebildet und neben internationalen sportlichen Erfolgen auch zur Berufsfindung etlicher Piloten beigetragen.

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